Hass?
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Urteil: 1.000 € für „verbrauchte Lobbyhure“

Für den Anwurf „Lobbyhure“ musste der Verfasser eine Geldentschädigung in Höhe von 1.000 Euro an unsere Mandantin zahlen. Laut Duden wird eine Person als „Hure bezeichnet, wenn diese als moralisch leichtfertig angesehen wird, weil sie außerehelich oder wahllos mit Männern geschlechtlich verkehrt.” Der Begriff wird als „stark abwertendes, diskriminierendes Schimpfwort” verwendet, weshalb es hier in dem Versäumnisurteil zu der Geldentschädigung kam, um die erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzung zu kompensieren.  


“Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn du persönlich Opfer von Online-Hass geworden bist, prüfen wir gerne für dich, ob wir auch in deinem Fall die Prozesskostenfinanzierung übernehmen, damit ein Rechtsanwalt prüfen kann, ob auch du Ansprüche gegen den Verfasser geltend machen kannst.“ 

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