Hass?
Abschalten!

„Halt die Fresse, hässliches Weib!“ kostet 600 €

Das Gericht fand klare Worte, nachdem die Verantwortliche sich eine Geschichte zusammengereimt hatte und die Diffamierung anders verstehen wollte: 

Maßgeblich ist auch nicht, was die Beklagte zum Ausdruck bringen wollte, sondern wie ein durchschnittlicher Dritter bzw. die Klägerin diese Äußerung gewöhnlicherweise verstehen durfte. Da die Beklagte die Klägerin jedoch in erster Linie auffordert, „die Fresse zu halten“ und sie dann noch als „hässliches Weib“ bezeichnet, handelt es sich ausschließlich um eine ins persönlich gehende Verletzung der Klägerin, die sich nur darauf beschränkt, die Klägerin zu verletzen. Derartige Äußerungen sind daher nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt.” 

Die Verfasserin wurde vom Gericht nicht nur verpflichtet, solche Äußerungen in Zukunft zu unterlassen, sondern auch zu Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 600 Euro verurteilt. Der Account existiert inzwischen nicht mehr. 


“Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn du persönlich Opfer von Online-Hass geworden bist, prüfen wir gerne für dich, ob wir auch in deinem Fall die Prozesskostenfinanzierung übernehmen, damit ein Rechtsanwalt prüfen kann, ob auch du Ansprüche gegen den Verfasser geltend machen kannst.“ 

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