Hass?
Abschalten!

600 € Geldentschädigung für „Göbbels der Neuzeit“ [sic]

Auch der Vergleich mit einem Nazi kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen. In diesem Fall wollte der Verfasser zum Ausdruck bringen, dass unser Mandant die Gesinnung des Nationalsozialismus teile und ihn in der Nähe der Verbrechen des NS-Systems verorten. Dass dieses Posting nicht richtig war, musste auch der Verfasser einsehen und hat den Anspruch vor Gericht anerkannt.


“Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn du persönlich Opfer von Online-Hass geworden bist, prüfen wir gerne für dich, ob wir auch in deinem Fall die Prozesskostenfinanzierung übernehmen, damit ein Rechtsanwalt prüfen kann, ob auch du Ansprüche gegen den Verfasser geltend machen kannst.“ 

Nur Mut: Wir möchten, dass Hass Konsequenzen hat. Du auch? Dann melde Dich bei uns!

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