Hass?
Abschalten!

„hässliche widerliche Schlampe“ kostet 1.000 €

Hierbei handelt es sich um einen klaren Fall einer besonders schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung. Nachdem der Täter zunächst nicht außergerichtlich reagiert hatte, wurde er von der Betroffenen dank unserer Prozesskostenfinanzierung darauf verklagt. Die Klage hat direkt Wirkung gezeigt, sodass der Täter sämtliche Ansprüche anerkannt hat und ein Anerkenntnisurteil ergangen ist. Ohne das Klageverfahren hätte der Täter vermutlich nicht eingelenkt. 


“Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn du persönlich Opfer von Online-Hass geworden bist, prüfen wir gerne für dich, ob wir auch in deinem Fall die Prozesskostenfinanzierung übernehmen, damit ein Rechtsanwalt prüfen kann, ob auch du Ansprüche gegen den Verfasser geltend machen kannst.“ 

Nur Mut: Wir möchten, dass Hass Konsequenzen hat. Du auch? Dann melde Dich bei uns!

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