Hass?
Abschalten!

Auch mit Sternchen Hass: 800 € wegen „Kriegstreiberf**e“

Bei der Auslegung einer Beleidigung kommt es immer darauf an, was ein objektiver Leser versteht, wenn er die Nachricht liest. In diesem Fall war für das Gericht klar, dass man die Äußerung nicht anders als „Kriegstreiberfotze” verstehen konnte. Die “***” führten nicht dazu, dass der Täter sich darauf berufen konnte, unsere Mandantin nicht als “Fotze” bezeichnet zu haben.  


“Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn du persönlich Opfer von Online-Hass geworden bist, prüfen wir gerne für dich, ob wir auch in deinem Fall die Prozesskostenfinanzierung übernehmen, damit ein Rechtsanwalt prüfen kann, ob auch du Ansprüche gegen den Verfasser geltend machen kannst.“ 

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