Hass?
Abschalten!

„Arschloch“ kostet 600 €

Auch wegen dieser klaren Beleidigung ist die Kanzlei SO DONE legal gegen den Täter vorgegangen. Auf das außergerichtliche Schreiben erfolgte zunächst keine Reaktion, weshalb unsere Mandantin den Fall dank unserer Hilfe vor Gericht gebracht haben. Aber auch da keine Reaktion. Die Zwangsvollstreckung läuft und der Täter ist jetzt aktiv geworden und fragt, „wie er die Sache aus der Welt bekommt”. Auch hier hat sich die Konsequenz ausgezahlt. 


“Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn du persönlich Opfer von Online-Hass geworden bist, prüfen wir gerne für dich, ob wir auch in deinem Fall die Prozesskostenfinanzierung übernehmen, damit ein Rechtsanwalt prüfen kann, ob auch du Ansprüche gegen den Verfasser geltend machen kannst.“ 

Nur Mut: Wir möchten, dass Hass Konsequenzen hat. Du auch? Dann melde Dich bei uns!

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